top of page

Steuerliche Risiken vermeiden: Was Unternehmer über Betriebsprüfungen und steuerliche Prüfungen wissen müssen

  • Autorenbild: Achim Schulte-Austum
    Achim Schulte-Austum
  • 10. März
  • 4 Min. Lesezeit

Unternehmen in Deutschland unterliegen verschiedenen steuerlichen Kontrollmechanismen. Neben der klassischen Betriebsprüfung gibt es eine Reihe weiterer Prüfungsformen, die steuerliche Risiken offenlegen können. Eine gute Vorbereitung, transparente Buchführung und die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen sind entscheidend, um steuerliche Risiken zu minimieren.


Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Prüfungsarten, die gesetzlichen Grundlagen sowie relevante Rechtsprechung und zeigt auf, wie Unternehmer sich optimal vorbereiten können.


Was ist eine Betriebsprüfung?

Die Betriebsprüfung – gesetzlich als Außenprüfung bezeichnet – ist in den §§ 193 bis 203 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Sie dient der umfassenden Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens durch die Finanzverwaltung.


Nach § 193 Abs. 1 AO sind Außenprüfungen insbesondere bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder freiberuflich tätig sind.


Die Prüfung erfolgt regelmäßig beim Steuerpflichtigen selbst oder bei dessen steuerlichem Berater und umfasst typischerweise mehrere Veranlagungszeiträume.


Typische Prüfungsgegenstände sind:

  • Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

  • Umsatzsteuerliche Sachverhalte

  • Gewinnermittlung

  • Lohnsteuer


Der Prüfungszeitraum wird durch eine Prüfungsanordnung gemäß § 196 AO festgelegt.


Welche steuerlichen Prüfungsarten gibt es?

Neben der klassischen Betriebsprüfung existieren weitere Prüfungsformen der Finanzverwaltung.

Prüfungsart

Rechtsgrundlage

Gegenstand

Betriebsprüfung (Außenprüfung)

§§ 193–203 AO

Gesamtprüfung der steuerlichen Verhältnisse

Umsatzsteuer-Sonderprüfung

§ 193 AO

Fokus auf Umsatzsteuer

Lohnsteuer-Außenprüfung

§ 42f EStG

Prüfung der Lohnsteuer

Kassen-Nachschau

§ 146b AO

Unangekündigte Prüfung von Kassensystemen

Umsatzsteuer-Nachschau

§ 27b UStG

Kurzprüfung der Umsatzsteuer

Besonders relevant für viele Unternehmen ist die Kassen-Nachschau nach § 146b AO, die seit 2018 möglich ist und ohne vorherige Ankündigung erfolgen kann.


Welche Rechte und Pflichten bestehen während einer Betriebsprüfung?

Während einer Betriebsprüfung bestehen sowohl Mitwirkungspflichten als auch Schutzrechte für Steuerpflichtige.


Mitwirkungspflichten

Nach § 200 Abs. 1 AO sind Steuerpflichtige verpflichtet,

  • Auskünfte zu erteilen,

  • Unterlagen vorzulegen,

  • elektronische Daten zugänglich zu machen.

Die Finanzverwaltung kann dabei auf digitale Buchhaltungsdaten zugreifen. Grundlage hierfür sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD).


Rechte des Steuerpflichtigen

Steuerpflichtige haben unter anderem das Recht auf:

  • Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung (§ 196 AO)

  • Schlussbesprechung (§ 201 AO)

  • rechtliches Gehör vor Änderungen von Steuerbescheiden


Welche Bedeutung hat die digitale Betriebsprüfung?

Die Digitalisierung der Buchführung hat die Prüfungsintensität deutlich erhöht. Prüfer können elektronische Daten direkt analysieren und automatisierte Auswertungen durchführen.


In einer Betriebsprüfung der Finanzverwaltung wird Ihr Unternehmen unter die Lupe genommen.
In einer Betriebsprüfung der Finanzverwaltung wird Ihr Unternehmen unter die Lupe genommen.

Welche Risiken entstehen bei einer Betriebsprüfung?

Betriebsprüfungen führen häufig zu steuerlichen Mehrergebnissen. Ursachen sind insbesondere:

  • formelle Mängel in der Buchführung

  • nicht ordnungsgemäße Kassenführung

  • unvollständige Dokumentation

  • fehlerhafte Umsatzsteuerbehandlung


Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Finanzverwaltung die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Schätzungsbefugnis ergibt sich aus § 162 AO.


Ein besonders häufiges Risiko besteht bei fehlerhafter Kassenführung. Der Bundesfinanzhof hat hierzu mehrfach entschieden, dass formelle Mängel eine Schätzung rechtfertigen können.


Wie sollten sich Unternehmen auf eine Betriebsprüfung vorbereiten?

Eine strukturierte Vorbereitung reduziert steuerliche Risiken erheblich. Wichtige Maßnahmen sind:


1. Ordnungsgemäße Buchführung sicherstellen

Die Buchführung muss den Anforderungen der §§ 238 ff. HGB sowie den steuerlichen Vorschriften entsprechen.


2. GoBD-Konformität prüfen

Insbesondere elektronische Systeme sollten regelmäßig überprüft werden.


3. Verfahrensdokumentation erstellen

Die GoBD verlangen eine nachvollziehbare Beschreibung der Buchführungsprozesse.


4. Steuerliche Sachverhalte dokumentieren

Beispielsweise bei:

  • Bewirtungskosten

  • Reisekosten

  • innergemeinschaftlichen Lieferungen


5. Frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater

Eine Vorprüfung kann mögliche Schwachstellen identifizieren.


Fazit

Steuerliche Prüfungen sind ein fester Bestandteil des deutschen Steuersystems. Für Unternehmer ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und ihre steuerlichen Prozesse entsprechend auszurichten.

Eine ordnungsgemäße Buchführung, eine GoBD-konforme IT-Struktur sowie eine umfassende Dokumentation sind die wichtigsten Faktoren, um steuerliche Risiken bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.

Durch eine frühzeitige Vorbereitung und professionelle Begleitung lassen sich viele Konflikte mit der Finanzverwaltung bereits im Vorfeld vermeiden.


FAQ zur Betriebsprüfung

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsprüfung und Außenprüfung?

  • Die Begriffe werden im Steuerrecht synonym verwendet. Der gesetzliche Begriff in der Abgabenordnung lautet Außenprüfung (§§ 193 ff. AO).


Wie häufig findet eine Betriebsprüfung statt?

  • Die Häufigkeit hängt von Unternehmensgröße, Branche und steuerlichem Risiko ab. Große Unternehmen werden in der Regel häufiger geprüft als kleine Betriebe.


Wie lange dauert eine Betriebsprüfung?

  • Die Dauer kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen, abhängig von Unternehmensgröße und Prüfungsumfang.


Kann eine Betriebsprüfung unangekündigt erfolgen?

  • Die klassische Betriebsprüfung wird durch eine Prüfungsanordnung angekündigt. Bestimmte Prüfungen, wie die Kassen-Nachschau (§ 146b AO), können jedoch unangekündigt erfolgen.


Welche Unterlagen müssen bereitgestellt werden?

  • Alle steuerlich relevanten Unterlagen, insbesondere Buchführung, Rechnungen, Verträge sowie elektronische Aufzeichnungen gemäß § 147 AO.


Was passiert nach Abschluss der Prüfung?

  • Nach der Schlussbesprechung erstellt das Finanzamt einen Prüfungsbericht. Etwaige Änderungen werden anschließend durch geänderte Steuerbescheide umgesetzt.


Kann man sich gegen Ergebnisse einer Betriebsprüfung wehren?

  • Ja. Gegen geänderte Steuerbescheide kann Einspruch eingelegt werden.


Was passiert bei schwerwiegenden Verstößen?

In gravierenden Fällen kann ein steuerstrafrechtliches Verfahren eingeleitet werden, etwa wegen Steuerhinterziehung.


Wenn Sie Fragen zu diesem Thema oder anderen steuerlichen Themen haben: Wir beraten Einzelunternehmen, Freiberufler und Gesellschaften vollumfänglich.


Alle Beiträge werden nach bestem Wissen und mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann keine Haftung oder Gewähr für die Inhalte übernommen werden. Da die Darstellungen teilweise vereinfacht sind und individuelle Umstände nicht berücksichtigt werden können, stellen sie keinen Ersatz für eine persönliche Beratung dar.

 
 
bottom of page