Steuerfreie Mitarbeiterbenefits: Welche Arbeitgeberleistungen steuer- und sozialversicherungsfrei sind
- Achim Schulte-Austum

- vor 3 Tagen
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Aktualisiert: vor 2 Tagen
Der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte führt dazu, dass viele Unternehmen neben dem klassischen Gehalt zusätzliche Mitarbeiterbenefits anbieten. Besonders attraktiv sind Leistungen, die steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden können.
Solche Zusatzleistungen ermöglichen es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern einen höheren Nettovorteil zu verschaffen, ohne dass gleichzeitig hohe Lohnnebenkosten entstehen. Gleichzeitig müssen Unternehmer jedoch die steuerlichen Rahmenbedingungen genau beachten, da die Finanzverwaltung bzw. der Gesetzgeber klare Voraussetzungen vorgeben.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über zentrale steuerfreie oder steuerbegünstigte Mitarbeiterbenefits und erläutert die relevanten gesetzlichen Grundlagen.
Welche Voraussetzungen gelten grundsätzlich für steuerfreie Mitarbeiterbenefits?
Viele steuerfreie Arbeitgeberleistungen setzen voraus, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Dieses sogenannte Zusätzlichkeitserfordernis ist gesetzlich in § 8 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Eine Leistung gilt nur dann als zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht, wenn sie insbesondere
nicht auf den Arbeitslohn angerechnet wird,
nicht anstelle einer bereits vereinbarten Lohnerhöhung tritt und
der Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung reduziert wird.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine steuerfreie Behandlung entfallen.
Welche Mitarbeiterbenefits sind steuer- und sozialversicherungsfrei möglich?
Die steuerliche Behandlung vieler Zusatzleistungen ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz sowie aus Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung.
Die folgende Übersicht zeigt typische Beispiele steuerfreier oder steuerbegünstigter Mitarbeiterleistungen.
Benefit | Steuerliche Grundlage | Steuerliche Behandlung |
Sachbezüge (z. B. Gutscheine) | § 8 Abs. 2 EStG | bis 50 € monatlich steuer- und SV-frei |
Jobticket / Deutschlandticket | § 3 Nr. 15 EStG | vollständig steuer- und SV-frei |
Betriebliche Gesundheitsförderung | § 3 Nr. 34 EStG | bis 600 € jährlich steuerfrei |
Kindergartenzuschuss | § 3 Nr. 33 EStG | vollständig steuerfrei |
Betriebsveranstaltungen | § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG | bis 110 € pro Veranstaltung steuerfrei |
Dienstfahrrad | § 3 Nr. 37 EStG | steuerfrei bei zusätzlicher Überlassung |
Personalrabatte | § 8 Abs. 3 EStG | Freibetrag von 1.080 € jährlich |
Diese Leistungen sind häufig zugleich sozialversicherungsfrei, sofern sie lohnsteuerfrei gewährt werden und keine gesonderten sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Welche Rolle spielt die Sachbezugsfreigrenze?
Ein besonders häufig genutzter Mitarbeiterbenefit ist der steuerfreie Sachbezug bis 50 € pro Monat.
Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge steuerfrei, wenn der monatliche Gesamtwert der Sachzuwendungen 50 € nicht übersteigt. Typische Beispiele sind:
Tankgutscheine
Sachbezugskarten
Warengutscheine
Gutscheine für bestimmte Dienstleistungen
Wichtig ist dabei, dass es sich tatsächlich um Sachleistungen handelt. Geldleistungen oder Kostenerstattungen gelten steuerlich als Barlohn und sind daher steuerpflichtig.
Darüber hinaus handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Wird die Grenze überschritten, ist grundsätzlich der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Welche steuerfreien Leistungen können zur Mitarbeiterbindung beitragen?
Neben Sachbezügen existieren zahlreiche weitere steuerfreie Mitarbeiterleistungen, die für Unternehmer attraktiv sein können.
Jobticket und Deutschlandticket
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für ein Jobticket oder ein Deutschlandticket zusätzlich zum Arbeitslohn, ist diese Leistung nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Nach § 3 Nr. 34 EStG können Arbeitgeber pro Mitarbeiter bis zu 600 € jährlich steuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung aufwenden.
Begünstigt sind beispielsweise zertifizierte Kurse zur
Stressprävention
Rückengesundheit
Bewegung oder Ernährung.
Die Maßnahmen müssen den Qualitätsanforderungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.
Kindergartenzuschüsse
Besonders attraktiv ist der steuerfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung nach § 3 Nr. 33 EStG.
Arbeitgeber können die Kosten für die Unterbringung nicht schulpflichtiger Kinder in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen vollständig steuerfrei übernehmen.
Fazit: Mitarbeiterbenefits als steueroptimiertes Vergütungsinstrument
Steuerfreie Mitarbeiterbenefits bieten Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden.
Durch gezielte Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen höheren Nettovorteil verschaffen, ohne dass gleichzeitig hohe Steuer- und Sozialabgaben anfallen.
Entscheidend ist jedoch eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorgaben, insbesondere:
Einhaltung des Zusätzlichkeitserfordernisses (§ 8 Abs. 4 EStG)
Beachtung der Sachbezugsfreigrenze
korrekte Ausgestaltung von Gutscheinen und Geldkarten.
Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass Mitarbeiterbenefits steuerlich sauber gestaltet und dokumentiert werden.
FAQ zu steuerfreien Mitarbeiterbenefits
Was sind steuerfreie Mitarbeiterbenefits?
Steuerfreie Mitarbeiterbenefits sind Zusatzleistungen des Arbeitgebers, die unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ohne Lohnsteuer und häufig auch ohne Sozialversicherungsbeiträge gewährt werden können.
Welche Sachbezüge sind steuerfrei möglich?
Sachbezüge wie Gutscheine oder Tankkarten sind bis zu 50 € monatlich steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Was bedeutet „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“?
Die Leistung darf nicht durch Gehaltsumwandlung finanziert werden und darf keine bereits vereinbarte Vergütung ersetzen (§ 8 Abs. 4 EStG).
Sind Gutscheine immer steuerfrei?
Nein. Gutscheine sind nur dann steuerfreie Sachbezüge, wenn sie keine Bargeldfunktion besitzen und nur bei bestimmten Akzeptanzstellen oder für bestimmte Waren einlösbar sind.
Wie hoch ist der steuerfreie Betrag für Gesundheitsförderung?
Arbeitgeber können bis zu 600 € jährlich pro Mitarbeiter steuerfrei für zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen aufwenden (§ 3 Nr. 34 EStG).
Ist ein Jobticket steuerfrei?
Ja. Zuschüsse oder die Überlassung eines Jobtickets sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.
Sind Kindergartenzuschüsse steuerfrei?
Ja. Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder sind nach § 3 Nr. 33 EStG vollständig steuerfrei.
Was passiert, wenn die 50-€-Sachbezugsgrenze überschritten wird?
Da es sich um eine Freigrenze handelt, wird bei Überschreiten grundsätzlich der gesamte Betrag steuerpflichtig.
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