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Die Holding-Struktur: Wann lohnt sich der Wechsel für Unternehmer?

  • Autorenbild: Achim Schulte-Austum
    Achim Schulte-Austum
  • 10. März
  • 4 Min. Lesezeit

Eine Holding-Struktur kann steuerliche Vorteile bei Unternehmensverkäufen und Gewinnausschüttungen bieten. Erfahren Sie, wann sich eine Holding lohnt, welche steuerlichen Regelungen gelten und worauf Unternehmer achten müssen.


Was versteht man unter einer Holding-Struktur?

Unter einer Holding-Struktur versteht man eine Unternehmensstruktur, bei der eine Muttergesellschaft (Holding) Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften (operativen Gesellschaften) hält. In der Praxis wird häufig eine Kapitalgesellschaft – typischerweise eine GmbH – als Holdinggesellschaft eingesetzt, die wiederum Beteiligungen an operativ tätigen Gesellschaften hält.


Die Holding übernimmt in der Regel strategische, organisatorische oder vermögensverwaltende Aufgaben, während die operative Tätigkeit in der Tochtergesellschaft stattfindet.


Der wesentliche steuerliche Vorteil ergibt sich aus der Behandlung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen zwischen Kapitalgesellschaften.

Rechtsgrundlage ist insbesondere § 8b Körperschaftsteuergesetz (KStG).


Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Holding?

Steuerfreie Gewinnausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften

Gewinnausschüttungen einer Tochtergesellschaft an eine Holding sind grundsätzlich zu 95 % steuerfrei.


Rechtsgrundlage ist § 8b Abs. 1 KStG. Danach bleiben Bezüge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Körperschaft grundsätzlich außer Ansatz.

Allerdings gelten 5 % der Bezüge pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, wodurch effektiv eine Steuerbelastung von rund 1,5 % Körperschaftsteuer entsteht.

Sachverhalt

Steuerliche Behandlung

Gewinnausschüttung von Tochter an Holding

95 % steuerfrei

5 % nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

steuerpflichtig

Effektive Steuerbelastung

ca. 1,5 %

Diese Regelung ermöglicht es, Gewinne nahezu steuerfrei innerhalb einer Unternehmensgruppe zu reinvestieren.


Steuerbegünstigte Veräußerung von Unternehmensanteilen

Ein weiterer zentraler Vorteil liegt in der steuerbegünstigten Veräußerung von Beteiligungen.


Gemäß § 8b Abs. 2 KStG bleiben Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ebenfalls zu 95 % steuerfrei.


Dies ist insbesondere relevant für Unternehmer, die perspektivisch einen Unternehmensverkauf (Exit) planen.


Reinvestition von Gewinnen

In einer Holding-Struktur können Gewinne zunächst in der Holding thesauriert und anschließend in neue Projekte oder Beteiligungen investiert werden.


Dies ermöglicht Unternehmern:

  • Kapitalaufbau innerhalb der Unternehmensgruppe

  • Beteiligung an weiteren Unternehmen

  • Finanzierung neuer Geschäftsmodelle


Ohne Holding würde eine Gewinnausschüttung an den Gesellschafter regelmäßig der Abgeltungsteuer von 25 % (§ 32d EStG) oder der Teileinkünftebesteuerung (§ 3 Nr. 40 EStG) unterliegen.


Eine Holding-Struktur kann steuerliche Vorteile bei Unternehmensverkäufen und Gewinnausschüttungen bieten.Eine Holding-Struktur kann steuerliche Vorteile bei Unternehmensverkäufen und Gewinnausschüttungen bieten.
Eine Holding-Struktur kann steuerliche Vorteile bei Unternehmensverkäufen und Gewinnausschüttungen bieten.

Wann lohnt sich eine Holding-Struktur?

Eine Holding-Struktur ist nicht für jedes Unternehmen sinnvoll. Der Wechsel lohnt sich typischerweise in folgenden Situationen.


Geplanter Unternehmensverkauf

Wenn ein späterer Verkauf des Unternehmens geplant ist, kann eine Holding erhebliche steuerliche Vorteile bieten.


Beispiel:

Szenario

Steuerbelastung

Verkauf durch Privatperson

bis ca. 26–28 %

Verkauf über Holding

ca. 1,5 %

Voraussetzung ist, dass die Beteiligung von einer Kapitalgesellschaft gehalten wird.


Aufbau mehrerer Geschäftsbereiche

Unternehmer mit mehreren Geschäftsmodellen profitieren von der Strukturierung über Tochtergesellschaften.


Vorteile:

  • Risikotrennung

  • klare Unternehmensstruktur

  • bessere Finanzierungsfähigkeit


Im Insolvenzfall einer operativen Gesellschaft bleiben andere Beteiligungen der Holding grundsätzlich unberührt.


Vermögensschutz und strategische Beteiligungen

Eine Holding kann auch zum Vermögensschutz genutzt werden, etwa wenn Gewinne aus operativen Gesellschaften regelmäßig ausgeschüttet und in der Holding angesammelt werden.


Dadurch können Mittel außerhalb der operativen Risiken gesichert werden.


Welche Nachteile und Kosten entstehen?

Trotz steuerlicher Vorteile ist eine Holding-Struktur mit zusätzlichem Aufwand verbunden.


Zu berücksichtigen sind insbesondere:


  • Gründungskosten für zusätzliche Gesellschaften

  • laufende Buchhaltung und Jahresabschlüsse

  • zusätzliche Steuererklärungen


Auch steuerliche Detailfragen – etwa zur Organschaft (§§ 14 ff. KStG) oder zur Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 2a GewStG) – sollten im Einzelfall geprüft werden.


Wann sollte eine Holding möglichst früh eingerichtet werden?

Die steuerlichen Vorteile greifen nur, wenn die Beteiligungen bereits von der Holding gehalten werden.


Eine nachträgliche Einbringung von Anteilen kann steuerliche Konsequenzen auslösen, etwa durch:


  • Einbringungsbesteuerung nach § 20 UmwStG

  • mögliche Aufdeckung stiller Reserven


Daher empfiehlt sich eine frühzeitige Strukturplanung.


FAQ zur Holding-Struktur

Was ist der größte steuerliche Vorteil einer Holding?

  • Der größte Vorteil ist die 95 %ige Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen und Beteiligungsverkäufen gemäß § 8b KStG.


Wie hoch ist die effektive Steuerbelastung bei einer Holding?

  • Durch die pauschale Hinzurechnung von 5 % nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben beträgt die effektive Steuerbelastung etwa 1,5 % Körperschaftsteuer.


Lohnt sich eine Holding auch für kleine Unternehmen?

  • Eine Holding kann sich auch für kleinere Unternehmen lohnen, insbesondere wenn Wachstum, Beteiligungen oder ein späterer Exit geplant sind. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand sollte jedoch berücksichtigt werden.


Kann eine bestehende GmbH in eine Holding-Struktur umgewandelt werden?

  • Ja. Häufig erfolgt dies über eine Einbringung der Anteile in eine Holdinggesellschaft nach § 20 UmwStG. Die steuerliche Gestaltung sollte jedoch sorgfältig geprüft werden.


Ist eine Holding nur für GmbHs möglich?

  • Nein. In der Praxis wird jedoch meist die GmbH als Holding verwendet.


Fallen bei Ausschüttungen von der Holding an den Gesellschafter Steuern an?

  • Ja. Sobald Gewinne von der Holding an den privaten Gesellschafter ausgeschüttet werden, greifen die Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) oder das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG).


Wie viele Gesellschaften gehören typischerweise zu einer Holding-Struktur?

  • Eine klassische Struktur besteht aus:

    • einer Holdinggesellschaft

    • einer oder mehreren operativen Tochtergesellschaften

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema oder anderen steuerlichen Themen haben: Wir beraten Einzelunternehmen, Freiberufler und Gesellschaften vollumfänglich.


Alle Beiträge werden nach bestem Wissen und mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann keine Haftung oder Gewähr für die Inhalte übernommen werden. Da die Darstellungen teilweise vereinfacht sind und individuelle Umstände nicht berücksichtigt werden können, stellen sie keinen Ersatz für eine persönliche Beratung dar.

 
 
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