Steuerbelastungsvergleich Einzelunternehmen - GmbH
- Achim Schulte-Austum

- 1. Okt. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 5. Jan.
Die Wahl der richtigen Rechtsform hat große Auswirkungen auf Ihre Steuerlast. Besonders oft stellt sich die Frage, ob eine GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen steuerlich sinnvoller ist. In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Unterschiede in einfacher Form und zeigen, in welchen Situationen sich eine GmbH lohnen kann.
Kurz und knapp
Eine GmbH kann steuerlich sinnvoll sein, wenn hohe Gewinne erzielt werden und diese Gewinne im Unternehmen bleiben sollen (Gewinnthesaurierung).
Hintergrund
Der laufende Gewinn wird bei einer GmbH mit rund 30 % besteuert.
Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften kann die Steuerbelastung dagegen auf bis zu ca. 47 % steigen, sofern nicht die komplizierte und in der Praxis selten genutzte Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) angewendet wird. Beim Einzelunternehmen spielt es keine Rolle, ob der Gewinn im Betrieb bleibt oder entnommen wird – er ist immer voll zu versteuern. Die Gewerbesteuer kann zwar teilweise angerechnet werden, aber nur bis zu einem Hebesatz von 400 %.
Bei der GmbH fällt eine zusätzliche Steuer erst an, wenn Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden (persönliche Steuer bzw. 25 % Abgeltungssteuer). Dadurch kann die Gesamtsteuerlast ebenfalls auf etwa 50 % steigen. Beim Einzelunternehmen entstehen durch Entnahmen hingegen keine zusätzlichen Steuern.

Weitere Aspekte
In der Anfangsphase ist ein Einzelunternehmen häufig die kostengünstigere Variante, da Gründungsaufwand, laufende Beratungskosten und die Gewinnermittlung vergleichsweise einfach sind.
Eine GmbH verursacht höhere Kosten, etwa durch Buchführungspflicht und Bilanzierung, sowie durch die Gründung selbst.
Bei niedrigen Gewinnen beträgt die Steuerbelastung im Einzelunternehmen vielfach deutlich weniger als 30 %; in diesen Fällen ist das Einzelunternehmen steuerlich günstiger.
Neben den steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten sind auch Haftung, Finanzierung, vertragliche Überlegungen zu berücksichtigen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema oder anderen steuerlichen Themen haben: Wir beraten Einzelunternehmen, Freiberufler und Gesellschaften vollumfänglich.
Alle Beiträge werden nach bestem Wissen und mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann keine Haftung oder Gewähr für die Inhalte übernommen werden. Da die Darstellungen teilweise vereinfacht sind und individuelle Umstände nicht berücksichtigt werden können, stellen sie keinen Ersatz für eine persönliche Beratung dar.



