Update: Lohnabrechnung 2026 - Das Wichtigste im Überblick
- Achim Schulte-Austum

- 13. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Gesetzlicher Mindestlohn und Minijob-Grenze
Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde. Arbeitgeber sollten dringend prüfen, ob bestehende Stundenlöhne oder Festgehälter (umgerechnet auf die Arbeitszeit) diese neue Untergrenze einhalten, um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zu vermeiden.
Gekoppelt an den Mindestlohn erhöht sich auch die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte. Diese liegt ab dem 01.01.2026 bei 603 €.
Wichtig: Die maximale monatliche Arbeitszeit für Minijobber beträgt bei Einhaltung der Verdienstgrenze weiterhin gerundet 43 Stunden.

Sozialversicherung und Zusatzbeitrag
In der Sozialversicherung gibt es -wie jeden Jahr- eine Anpassung bei den Beitragsbemessungsgrenzen. Zudem kommen die Änderungen der individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen.
Beitragsbemessungsgrenzen: Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge erhoben werden, steigen an. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze nun bundeseinheitlich bei 8.450,00 € monatlich. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt sie auf 5.812,50 €.
Krankenversicherung & Zusatzbeitrag: Während der allgemeine Beitragssatz stabil bei 14,6 % bleibt, steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 2,9 %. Da dieser Beitrag je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird, erhöhen sich die Lohnnebenkosten und die Abzüge für Beschäftigte gleichermaßen.
Steuerliche Anpassungen
Neben der jährlichen Steigerung der Beitragsbemessungsgrenzen steigt ebenso der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 € an (zuvor 12.096 €). Der Grundfreibetrag ist die Grenze, bis zu welcher das jährliche Einkommen steuerfrei bleibt. Erst jeder Euro, der darüber hinaus verdient wird, muss versteuert werden. Dies sorgt für eine leichte steuerliche Entlastung, die die höheren Sozialabgaben teilweise ausgleicht.
Einführung der Aktivrente
Eine der größten Neuerungen 2026 ist die Aktivrente, die Anreize zum längeren Arbeiten schafft. Dabei ist die Aktivrente keine Rente, welche man tatsächlich beziehen könnte. Vielmehr müssen die Rentner dafür arbeiten (aktiv sein).
Kern der Regelung: Wer die reguläre Altersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € monatlich lohnsteuerfrei dazuverdienen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema oder anderen steuerlichen Themen haben: Wir beraten Einzelunternehmen, Freiberufler und Gesellschaften vollumfänglich.
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